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Anspruch auf nachträgliche Übertragung der angemieteten Wohnung (Geschäftslokal) in das Wohnungseigentum im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) bei Altbauten – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/wohnungseigentumserwerb-wgg-altbau.html

Verfahren auf Anspruch auf nachträgliche Übertragung der angemieteten Wohnung (Geschäftslokal) in das Wohnungseigentum im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) bei Altbauten
unter: Entgeltüberprüfung des Kostendeckungsentgelts im WGG Im WGG besteht ein gesetzlich