Gewalt in der Pflege – Wegweiser Demenz https://www.wegweiser-demenz.de/wwd/alltag-und-pflege/alltagssituationen/gewalt-in-der-pflege-180106
DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
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„Systemsprenger“ oder eher gerontopsychiatrischer Klient mit individuellen und komplexen Hilfebedarf?
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Häufig wird Demenz mit Alzheimer-Krankheit gleichgesetzt. Tatsächlich ist die Alzheimer-Krankheit aber lediglich eine von vielen Demenzformen – wenn auch die mit Abstand häufigste.
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In den letzten Wochen, Tagen und Stunden können belastende Beschwerden für den Menschen mit fortgeschrittener Demenz auftreten. Diese können meist gemildert oder vorbeugend verhindert werden. Obwohl es schwer ist, die verbleibende Lebenszeit einzuschätzen, gibt es Anzeichen, die auf die letzte Lebensphase und den unmittelbar bevorstehenden Tod hindeuten.
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Bei fortgeschrittener Demenz können wiederholt Komplikationen oder weitere Erkrankungen auftreten. Dann müssen häufig Entscheidungen zu medizinischen und therapeutischen Maßnahmen, dem Essen und Trinken oder Krankenhausaufenthalten getroffen werden. Dabei ist der Wunsch des Menschen mit Demenz ausschlaggebend. Wünsche zur Behandlung können in der frühen Phase der Demenz besprochen und zum Beispiel in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Liegen keine Vorausverfügungen vor, müssen Entscheidungen stellvertretend von der rechtlichen Vertreterin beziehungsweise vom rechtlichen Vertreter getroffen werden.
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Die Pandemie hat innerhalb weniger Wochen alles verändert und immer mehr Menschen respektieren die Kontaktvermeidungsregeln.
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Menschen mit Demenz können mit Unterstützung von Angehörigen und Freunden oft noch lange in ihrer Wohnung leben. Sie sollten aber bereits in dieser Zeit mit ihrer Familie besprechen, wo sie ihren Lebensabend verbringen möchten – und welche Wohnform realistisch ist.
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