Urteil: Energieanbieter muss Gasschlussrechnung binnen sechs Wochen übermitteln | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/urteil-energieanbieter-muss-gasschlussrechnung-binnen-sechs-wochen-uebermitteln
E.ON verschickte Gasschlussrechnung nach knapp zehn Monaten und verstieß so laut Landgericht München gegen geltendes Recht
Abrechnung erschwert den Anbieterwechsel und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht Gesetz
