Internet zu langsam: Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/internet-zu-langsam-sonderkuendigungsrecht-bleibt-bestehen
vzbv klagt erfolgreich gegen die Telekom Deutschland GmbH
Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz