Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Unterfüllung: Wie viel ist erlaubt? | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/unterfuellung-wie-viel-ist-erlaubt-10782

Ein 150-Gramm-Becher Joghurt, eine 500-Gramm-Dose gefüllt mit Keksen – bei Fertigpackungen verlassen sich Verbraucher:innen auf die Nennfüllmenge, die auf der Packung angegeben werden muss. Doch nicht jede Packung hält, was sie verspricht.
Fertigpackungen mit einer Nennfüllmenge von 500 bis 1.000 Gramm oder Milliliter duldet das Gesetz

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Gesundheitsinformationen im Netz: Kaum Kontrolle, viele Verstöße | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/medikamente/gesundheitsinformationen-im-netz-kaum-kontrolle-viele-verstoesse-54695

An Aufsichtsbehörden mangelt es eigentlich nicht. Kammern, Ministerien, Behörden, Staatsanwaltschaften – es gibt viele, die für die Einhaltung der Regeln im Bereich Gesundheit zuständig sind. Aber Verstöße werden nur selten geahndet. Es fehlt an systematischer Kontrolle.
Arzneimittelgesetz, die EU-Medizinprodukteverordnung, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz

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„Rosenbaum Forschung Agilofort“: Kein Wundermittel bei Gelenkschmerzen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/lebensmittel/rosenbaum-forschung-agilofort-kein-wundermittel-bei-gelenkschmerzen-55540

Irreführende krankheitsbezogene Werbung und nicht zugelassene Gesundheitsversprechen: So wirbt „Garten Gethsemane Ltd.“ für sein Nahrungsergänzungsmittel „Rosenbaum Forschung Agilofort“
verbundene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ist nach dem Gesetz

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Photovoltaik-Anlagen: So profitieren Sie von Steuervorteilen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaikanlagen-so-profitieren-sie-von-steuervorteilen-88475

Thomas Seltmann ist Photovoltaikexperte und Co-Autor des „Ratgebers Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“. Im Interview erläutert er, was Sie aus steuerlicher Sicht über die Anschaffung und Installation wissen müssen.
Diese Vorgabe steht nicht im Gesetz, sondern in einer Anweisung an die Finanzämter

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Prepaid-Restguthaben nach Vertragsende auszahlen lassen: so geht’s | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/prepaidrestguthaben-nach-vertragsende-auszahlen-lassen-so-gehts-23828

Restguthaben auszahlen lassen: Wer sein Prepaid-Handy länger nicht nutzt oder kein neues Guthaben auflädt, bekommt oft die Kündigung. Das ist zwar zulässig – Ihr Anbieter muss Ihnen aber Ihr Restguthaben auszahlen. Mit unserem Musterbrief können Sie sich Ihr Geld nach Vertragsende zurückholen.
Was zuvor durch Gerichte festgestellt wurde, steht nun auch im Gesetz.

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