Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Werbung im Briefkasten: So wehren Sie sich gegen Werbepost | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/werbung-im-briefkasten-so-wehren-sie-sich-gegen-werbepost-10418

Werbung per Post müssen Sie nicht hinnehmen. Der Hinweis „Keine Werbung“ reicht jedoch nicht immer aus. Sie können aber dagegen vorgehen. Hier erfahren Sie, wie.
Die Verbraucherzentralen begrüßen die Bestrebungen einer gesetzlichen Änderung, denn

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Rente aus Geldanlage: Entnahmeplan, Lebensversicherung oder investieren? | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/rente-aus-geldanlage-entnahmeplan-lebensversicherung-oder-investieren-65379

Sie haben einen größeren Betrag geerbt, Ihr Haus verkauft oder Ihre Lebensversicherung wird fällig? Eine größere Anlagesumme können Sie auch nutzen, um sich selbst eine Rente auszuzahlen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Optionen Sie haben.
Option 1 Zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen Wahrscheinlich

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Postbank: Ärger mit dem Pfändungsschutzkonto | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/postbank-aerger-mit-dem-pfaendungsschutzkonto-87073

Zahlreiche Kund:innen berichten der Verbraucherzentrale NRW von katastrophalen Umgang der Postbank mit Pfändungsschutzkonten (P-Konten): Wochenlang fehlende Freibeträge oder unberechtigt gesperrte Konten führen zu existenziellen Problemen für die Betroffenen.
Postbank berichten aber von gesperrten Konten und nicht verfügbaren Guthaben trotz gesetzlichem

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Wahlleistungen im Krankenhaus: Das müssen Sie darüber wissen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/wahlleistungen-im-krankenhaus-das-muessen-sie-darueber-wissen-11698

Wahlleistungen sind Wunschleistungen im Krankenhaus. Sie können frei entscheiden, ob Sie sie nutzen und welche Sie wählen. Ähnlich wie IGeL-Leistungen beim Arzt müssen Sie sie aber selbst bezahlen. Informieren Sie sich daher vorab genau, welche Leistungen dazugehören und was sie kosten.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

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