Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Inklusion im Umweltbundesamt | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/91230

Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Bereits 2008 hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen „Inklusion“ zum Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Der Begriff der Inklusion geht dabei deutlich über den der Integration hinaus. Hier ein Überblick über
Bundesteilhabegesetz (BTHG): Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung

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Regelungen zu Auftragsvergaben einschließlich Honorare | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung/antragstellung/regelungen-zu-auftragsvergaben-einschliesslich

Diese Regelungen enthalten zusätzlich zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) weitere verpflichtende Regelungen zu Auftragsvergaben einschließlich Honorare (Position 0835 im Finanzierungsplan) und sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, Stand 02.2025.
. § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei den Unternehmen vorliegen

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Elektro- und Elektronikaltgeräte | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/13747

Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen sowie bei großen Handelsgeschäften, Onlinehändlern und neuerdings auch vielen Supermärkten und Lebensmitteldiscountern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 31,7 % deutlich verfehlt.
und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen Das Gesetz

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