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Inklusion im Umweltbundesamt | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/das-uba-als-arbeitgeber/warum-uba/inklusion-im-umweltbundesamt

Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Bereits 2008 hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen „Inklusion“ zum Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Der Begriff der Inklusion geht dabei deutlich über den der Integration hinaus. Hier ein Überblick über
Bundesteilhabegesetz (BTHG): Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung

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Pflanzenschutzmittelverwendung in der Landwirtschaft | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/13778

Neben den erwünschten Wirkungen birgt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zahlreiche Risiken für die Umwelt einschließlich der biologischen Vielfalt. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln seit Jahren auf unverändert hohem Niveau stagniert, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.
als PDF Diagramm als Excel mit Daten Links Thema: Pflanzenschutzmittel Gesetz

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