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Inklusion im Umweltbundesamt | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/91230

Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Bereits 2008 hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen „Inklusion“ zum Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Der Begriff der Inklusion geht dabei deutlich über den der Integration hinaus. Hier ein Überblick über
Bundesteilhabegesetz (BTHG): Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung

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