Integrationskurse für Ausländer – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren/integrationskurse
Rechtsgrundlage: §§ 44 und 44a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 11 Absatz 1 Gesetz
Rechtsgrundlage: §§ 44 und 44a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 11 Absatz 1 Gesetz
Im Gesetz steht davon nichts, der Bundesgesetzgeber sollte deshalb klarstellen, ob
nach 20-jähriger Betriebszeit aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Frauen sind in der Politik noch immer unterrepräsentiert. Warum das so ist und was sich mit mehr Frauen in den Parlamenten verändern könnte, ist Thema des Vortrags „Mehr Frauen in die Parlamente!“ von Professorin Dr. Gabriele Abels. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen
Sie gibt Einblicke in das Parité-Gesetz in Frankreich und zeigt aus der Gender-Perspektive
Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für
Rechtsgrundlage: § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (Unzulässiger Lärm
Rechtsgrundlage: Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattungsG) Friedhofssatzung
ein. 12 Uhr, Daniel Herold, Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz: Gebäudeenergie-Gesetz
Staaten der Welt – in Europa nur noch in Weißrussland. 140 Länder haben sie per Gesetz