Lärmaktionsplan für Tübingen – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/31034/34262.html
Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Den Erhebungsstellen ist es gesetzlich untersagt, die Daten an andere Verwaltungsstellen
Um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder zu mindern, erstellt die Universitätsstadt Tübingen einen Lärmaktionsplan. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung können sich alle Interessierten über die Verkehrslärmsituation und geplante Maßnahmen in Tübingen informieren. Sie findet statt
Die Universitätsstadt Tübingen ist gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan
bleibt von einem Eisblock übrig, der drei Wochen in einem Haus steht, das über den gesetzlichen
Seit dem 01.10.2017 können in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Wie sieht die Kita von morgen aus und welchen Themen muss sie sich stellen? Was ist wichtig für die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte und wie gewinnt man neues Personal? Diesen Fragen ist das Projekt „Migration und Sprachkompetenz hoch drei“ der Fachabteilung Kindertagesbetreuung nachgegangen mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel mit Kreativität und Diversität zu begegnen.
des Landes Baden-Württemberg umgesetzt und aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes
Für Getränke in Dosen oder Einweggetränkeflaschen, für die eine gesetzliche Pfandpflicht
Prozent blieben übrig Dreieinhalb Wochen stand ein extra gebautes und über den gesetzlichen
Mit der Vorhabenliste informiert die Universitätsstadt Tübingen über wichtige Vorhaben und Planungen. Sie ist Bestandteil der „Tübinger Grundsätze der Bürgerbeteiligung“.
eines der folgenden Kriterien zutrifft, finden Sie hier: Bürgerbeteiligung ist gesetzlich
Bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung hat der Tübinger Gemeinderat die Zielsetzung