Tübinger Arbeitslosen-Treff (TAT) e. V. – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/23407/19543/19546verein855.html
Der Verein informiert über Gesetze und Maßnahmen, die Arbeitslose und prekär Beschäftigte
Der Verein informiert über Gesetze und Maßnahmen, die Arbeitslose und prekär Beschäftigte
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gibt es ab 1. Oktober 2016 stark ermäßigte Schülermonatskarten: Wer eine KinderCard/KreisBonusCard Junior hat, zahlt nur zehn statt bisher 35,20 Euro. Das Angebot gilt für Tübinger Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Jugendliche im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst.
Außerdem gilt die Karte an Schultagen ab 13.15 Uhr, an Wochenenden und an gesetzlichen
Nach drei kurzen Fachvorträgen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den technischen
Nach drei kurzen Fachvorträgen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den technischen
Der Verein informiert über Gesetze und Maßnahmen, die Arbeitslose und prekär Beschäftigte
Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) und abzüglich eines Pauschbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt:
Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Er erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Eigenprüfung und ist unmittelbar
Um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder zu mindern, erstellt die Universitätsstadt Tübingen einen Lärmaktionsplan. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung können sich alle Interessierten über die Verkehrslärmsituation und geplante Maßnahmen in Tübingen informieren. Sie findet statt
Die Universitätsstadt Tübingen ist gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan
bleibt von einem Eisblock übrig, der drei Wochen in einem Haus steht, das über den gesetzlichen
Stellen geklärt: Ausreichend als Nachweis für die Antragstellung und damit die gesetzliche