Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Gebührenermäßigung beantragen: Informationen und Formulare – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/23417/23447.html

Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) und abzüglich eines Pauschbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt:
Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

Stark ermäßigte Schülermonatskarte mit der Tübinger KinderCard – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/15750/18063.html

Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gibt es ab 1. Oktober 2016 stark ermäßigte Schülermonatskarten: Wer eine KinderCard/KreisBonusCard Junior hat, zahlt nur zehn statt bisher 35,20 Euro. Das Angebot gilt für Tübinger Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Jugendliche im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst.
Außerdem gilt die Karte an Schultagen ab 13.15 Uhr, an Wochenenden und an gesetzlichen

Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf Tübinger Friedhöfen – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/45109.html

Grabsteine sind der Witterung wie Nässe, Frost und anderen Einwirkungen ausgesetzt, was die Standfestigkeit beeinträchtigen kann. Nicht standsichere Grabmale stellen für die Nutzer sowie Besucher der Friedhöfe eine große Gefahr dar. Um Unfälle zu vermeiden, prüfen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung einmal im Jahr die Standsicherheit auf allen Friedhöfen.
Die Friedhofsverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die Prüfung immer nach der Frostperiode

Grabmale werden ab dem 2. Mai auf ihre Standsicherheit überprüft – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/41632/42522.html

Nässe, Frost und nicht sachgemäße Befestigung beeinflussen die Standfestigkeit von Grabsteinen. Stehen diese nicht mehr fest, stellen sie eine große Gefahr für die Besucher_innen und Mitarbeiter_innen auf den Friedhöfen dar. Um Unfälle zu vermeiden, prüfen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung einmal im Jahr die Standsicherheit auf allen Friedhöfen.
Die Friedhofsverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die Prüfung immer nach der Frostperiode