Einstweilige Verfügung gegen Haus und Grund beantragt – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/1620/45977.html
Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Amtsgericht Tübingen eine einstweilige Verfügung gegen den Grundeigentümerverein Haus und Grund Tübingen beantragt. Ziel des Verfahrens ist es, die weitere Verbreitung der falschen Behauptung zu untersagen, die Stadt habe die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht ordnungsgemäß veröffentlicht.
Änderung wurden ordnungsgemäß beschlossen, elektronisch signiert und entsprechend den gesetzlichen
