Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/47.01
Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW S. 1029), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.
Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW S. 1029), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.
Ziel des Gewässerschutzes ist laut Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, durch
NRW S. 666); zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.06.2015 (GV.
Im Gesetz ist eine Teilnahme an 12 ordentlichen Sitzungstage im Jahr vorgesehen,
NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.3.1996 (GV.
NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV.
Laut Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze soll zukünftig
Laut Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze soll zukünftig
Anlagen nach bzw. unabhängig von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Weitere Informationen zum Gesetz und den Fördermöglichkeiten beim Bundesministerium