Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/20.01
erkrankten Menschen zu unterstützen (Anerkennung als Assistenzhund im Sinne des Gesetzes
erkrankten Menschen zu unterstützen (Anerkennung als Assistenzhund im Sinne des Gesetzes
S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.
NW S. 2023) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV.
handelt es sich um ein informelles und unverbindliches Planungsinstrument anhand gesetzlicher
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden (gesetzliche Ausschlussfrist
(11) Die Steueranmeldung muss von dem/ der Steuerpflichtigen oder der gesetzlichen
öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370), § 11a des Gesetzes
NW 1994 S. 666) in der aktuellen Fassung und § 4 des Gesetzes über das Friedhofs-