Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/32.09.1
I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.08. 2016 (BGBl.
I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.08. 2016 (BGBl.
I S. 1206, S.1313), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 20 des Gesetzes vom 20
Diese gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz
Dabei soll die Förderung durch die Stiftung nicht zur Entlastung der allgemeinen gesetzlichen
NW, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV.
ohne gewerbliche Vermietung/Nutzung Der Untersuchungsumfang für a-Anlagen ist gesetzlich
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Richtlinien für die Bürgeranhörung bei raumbedeutsamen Planungen" aufgeführten und die gesetzlich