Stadt Münster: Ordnungsamt, Kfz-Zulassung – Neuerlass FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) zum 01.09.2023 https://www.stadt-muenster.de/kfz/zulassung/neuerlass-fzv
liegt daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern ist eine gesetzliche
