Ausnahmegenehmigung für das Abspielen von Musikdarbietungen – Stadt Siegen https://www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z/detailseite/ausnahmegenehmigung-fuer-das-abspielen-von-musikdarbietungen
Zu beachten ist, dass in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe ab 22.00
