Bürgerbeteiligung – Stadt Siegen https://www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z/detailseite/buergerbeteiligung
In der zweiten Stufe der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung werden die Entwürfe
In der zweiten Stufe der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung werden die Entwürfe
Dadurch kann darauf verzichtet werden, eine gesetzliche Betreuerin/ einen gesetzlichen
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt
Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
Eine gesetzliche Zuzahlung ist nicht vorgesehen.
Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail – bis zur Einführung
Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Der Arbeitgeber zahlt nicht den gesetzlichen
Die Leistungen entsprechen dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherten