Gesetzliche Bestimmungen | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/gesetzliche-bestimmungen
Direkt zum Inhalt Gesetzliche Bestimmungen Bestimmungen gemäß 4.
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Durch die Förderalismusreform hat das Land die Zuständigkeit für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht erlangt. Der Bund hat mit seinem Beamtenstatusgesetz (in Kraft seit dem 1. April 2009) die sogenannten Statusrechte und -pflichten, das heißt die grundlegenden Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis, bereits geregelt. Das Land hat im Jahr 2009 die rechtlich notwendigen Folgerungen aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes nachvollzogen.
Direkt zum Inhalt Grundlegende Gesetze und Verordnungen Durch die Förderalismusreform
eingewilligt werden kann (§ 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis sowie weitere Begleitpersonen sind in der gesetzlichen
Unfallschutz, Haftung, Dienstrecht, Reisekostenerstattung und Haushaltsrecht bei Schulwanderungen und -fahrten.
Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis sowie weitere Begleitpersonen sind in der gesetzlichen
Geistige Entwicklung“ von Erhard Fischer Erster Bericht zur Evaluation des Gesetzes
Beamtinnen und Beamten und damit auch der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis ist gesetzlich
Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte in der Schule sehen ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel täglich und können so ihre Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahrgenommen.
August 2006 in Kraft getretene Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
Schulfahrten sind in Nordrhein-Westfalen wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Aber wie steht es um den Unfallschutz während eines Schulausflugs? Und haben Lehrkräfte Anspruch auf Erstattung der Reisekosten einer Schulfahrt?
(Runderlass) Richtlinien für Schulfahrten Sicherheitsförderung im Schulsport Gesetzlicher
Das MSB nimmt für das Land die Schulaufsicht wahr. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören die Schulämter und die Bezirksregierungen.
Zugleich sind sie für die Ausführung der vom Landtag beschlossenen Gesetze zuständig