Beurlaubung | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/beurlaubung
Grundlage: Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW)
berücksichtigungsfähiger Angehöriger eines Beihilfeberechtigten wird oder über den in der gesetzlichen
