Gesetzesauszug zu Besitz und Eigentum — Landesbildungsserver Baden-Württemberg https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/berufliche-bildung/wirtschaft/unterrichtsentwuerfe-und-materialien/betriebswirtschaftslehre/gesetz/besitz-eigentum
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903 Befugnisse des Eigentümers Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz
