Netiquette – SCHAU HIN! https://www.schau-hin.info/ueber-uns/netiquette
Inhalte, Informationen, Software oder anderes Material, das gegen bestehende Gesetze
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Die Leopoldina fordert in einem Diskussionspapier mehr Schutz von Kindern in Bezug auf Social Media, da intensive Nutzung Depressionen, Ängste, Schlaf- und Konzentrationsprobleme fördern kann.
Für 13- bis 15-Jährige soll der Zugang nur mit gesetzlich vorgeschriebener Zustimmung
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
Roblox hat von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine neue Altersfreigabe erhalten und ist nun ab 16 Jahren freigegeben. SCHAU HIN! hat sich die Gründe angeschaut und erklärt, worauf Eltern achten können.
Die USK überprüft Videospiele und vergibt ein gesetzliches Alterskennzeichen.
Das Angebot im Internet ist für Kinder und Jugendliche verführerisch. Über One-Click-Verfahren oder Werbeanzeigen kaufen Kinder ausversehen im Internet ein.
Die meisten Waren, die über das Internet bestellt wurden, können durch das gesetzliche
Altersgerechte Sendungen über Fernsehen und Streaming anschauen. Tipps für TV, Netflix, Amazon & Co.
Diese sind keine pädagogischen Altersempfehlungen, sondern Freigaben nach dem gesetzlichen
Altersgerechte Sendungen über Fernsehen und Streaming anschauen. Tipps für TV, Netflix, Amazon & Co.
Diese sind keine pädagogischen Altersempfehlungen, sondern Freigaben nach dem gesetzlichen
Wie gehen Kinder und Jugendliche mit Cybermobbing um? Wie hoch sind die Opfer-/Täterzahlen? Diese und weitere Fragen standen im Fokus der Befragung des „Bündnisses gegen Cybermobbing“.
Anti-Gewalttrainings, LehrerInnenfortbildungen sowie Hilfs- und Beratungsstellen und gesetzliche
Spiele begeistern Kinder, sie tauchen in eine ganz andere Welt ein. Eltern können ihre Kinder dabei begleiten.
Plattformen, wie dem Google Play Store, gibt es Altersangaben, die sich an den gesetzlichen
FSF-Experten legen fest, was junge Zuschauer nicht sehen sollten. Was ist dieses Gremium, das über Sendezeiten von Gewaltszenen im TV entscheidet?
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beteiligen sich nicht an der FSF, da sie ihre gesetzlich