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KindertagesstÀtten / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.24.1

KindertagesstÀtten Kurzinformation Beartung und Informationen zu: Aufnahme von Kindern in eine Kinderbetreuungseinrichtung Änderung der Daten Anpassung des Betreuungsvertrages Beendigung des Betreuungsvertrages Abrechnung und Kosten der Kinderbetreuung Verpflegung Hinweis: Zu …
WundertÃŒte“ im Ortsteil Buckow IGB Hort im Ortsteil Görzig Rechtsgrundlagen Zweites Gesetz

KindertagesstÀtten / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.24.1&kuo=1

KindertagesstÀtten Kurzinformation Beartung und Informationen zu: Aufnahme von Kindern in eine Kinderbetreuungseinrichtung Änderung der Daten Anpassung des Betreuungsvertrages Beendigung des Betreuungsvertrages Abrechnung und Kosten der Kinderbetreuung Verpflegung Hinweis: Zu …
WundertÃŒte“ im Ortsteil Buckow IGB Hort im Ortsteil Görzig Rechtsgrundlagen Zweites Gesetz

Liegenschaftskataster Einsicht gewÀhren / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Liegenschaftskataster-Einsicht-gew%C3%A4hren.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.359.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Informationen zur Liegenschaftskarte und zu FlurstÃŒcken sind online ÃŒber den BRANDENBURGVIEWER abrufbar. https://bb-viewer.geobasis-bb.de/
https://bb-viewer.geobasis-bb.de Rechtsgrundlage(n) Gesetz ÃŒber das amtliche Vermessungswesen

Wohnberechtigungsschein Ausstellung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Wohnberechtigungsschein-Ausstellung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.860.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie nur Ìber ein geringes Einkommen verfÌgen und deshalb geförderten Wohnraum mieten möchten, können Sie hierfÌr einen Wohnberechtigungsschein beantragen.
Haben die LÀnder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.

KindertagesstÀtten / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Kindertagesst%C3%A4tten.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.24.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

KindertagesstÀtten Kurzinformation Beartung und Informationen zu: Aufnahme von Kindern in eine Kinderbetreuungseinrichtung Änderung der Daten Anpassung des Betreuungsvertrages Beendigung des Betreuungsvertrages Abrechnung und Kosten der Kinderbetreuung Verpflegung Hinweis: Zu …
WundertÃŒte“ im Ortsteil Buckow IGB Hort im Ortsteil Görzig Rechtsgrundlagen Zweites Gesetz

Hauptausschuss / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.40.1&NavID=3728.72&La=1

Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem BÃŒrgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Der Hauptausschuss hat die Arbeiten der AusschÃŒsse aufeinander abzustimmen und kann zu jeder Stellungnahme eines anderen Ausschusses eine eigene Stellungnahme gegenÃŒber der Gemeindevertretung abgeben. Er beschließt ÃŒber diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedÃŒrfen und die nicht dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen. Vorstizender der Hauptausschusses: Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024): stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024) Hinweis: Die Vertretung findet entsprechend der in der konstituierenden Sitzung (02. Juli 2024) beschlossenen Reihenfolge statt. Die Niederschrift dieser Sitzung finden Sie im BÃŒrgerinfoportal.
: E-Mail Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Gesetz

Hauptausschuss / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Hauptausschuss/

Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem BÃŒrgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Der Hauptausschuss hat die Arbeiten der AusschÃŒsse aufeinander abzustimmen und kann zu jeder Stellungnahme eines anderen Ausschusses eine eigene Stellungnahme gegenÃŒber der Gemeindevertretung abgeben. Er beschließt ÃŒber diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedÃŒrfen und die nicht dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen. Vorstizender der Hauptausschusses: Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024): stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024) Hinweis: Die Vertretung findet entsprechend der in der konstituierenden Sitzung (02. Juli 2024) beschlossenen Reihenfolge statt. Die Niederschrift dieser Sitzung finden Sie im BÃŒrgerinfoportal.
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