Gemeinsame Sorge fÌr ein Kind erklÀren / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.593.1
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide SorgeerklÀrungen abgeben.
rung eines beschrÀnkt geschÀftsfÀhigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen
