GaststÀttengewerbe Anzeige / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.493.1
Wer eine GaststÀtte betreiben will, muss dies der dafÌr zustÀndigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Zeitaufwand, mindestens 36,60 € – bei Anzeige durch eine juristische Person mit einem gesetzlichen
