GeschÀftsordnung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.32788.1&kuo=2&sub=0
Tages vor dem Tag der Sitzung von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl – zu bestellen oder vorzuschlagen, wird diese nach § 40 BbgKVerf gewÀhlt, soweit gesetzlich – werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter nach § 41 BbgKVerf gewÀhlt, soweit gesetzlich – gebildeten AusschÃŒsse gelten die Vorschriften der §§ 1-15 sinngemÀß, soweit nicht gesetzlich – Verfahren des Hauptausschusses gelten die Vorschriften fÃŒr AusschÃŒsse, soweit nicht gesetzlich
Tages vor dem Tag der Sitzung von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl
