Geltendmachung eines Anspruchs auf Verteilung der HaushaltsgegenstÀnde bei getrenntlebenden Partnern / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.387.1
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie fÌr die Zeit des Getrenntlebens eine Verteilung der HaushaltsgegenstÀnde verlangen.
Rechtsgrundlage(n) § 1361a BÌrgerliches Gesetzbuch (BGB) § 111 Nr. 5 Gesetz
