Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.936.1

FÃŒr den Betrieb von Kraftfahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind, bestehen zwei Möglichkeiten: Zulassung mittels eines sogenannten H-Kennzeichens fÃŒr den dauerhaften Betrieb oder fÃŒr die Teilnahme an einschlÀgigen Veranstaltungen die …
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten Ìber die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) § 1 Gesetz

Erstmalig einen Personalausweis beantragen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Erstmalig-einen-Personalausweis-beantragen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.516.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Sind Sie mindestens 16 Jahre alt? Dann mÃŒssen Sie ein gÃŒltiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre IdentitÀt festgestellt werden kann. Auch jÃŒngere Kinder können auf Wunsch den Personalausweis beantragen, es besteht …
Rechtsgrundlage(n) § 9 Gesetz ÃŒber Personalausweise und den elektronischen IdentitÃ

Elternzeit nach den ersten drei Lebensjahren nehmen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elternzeit-nach-den-ersten-drei-Lebensjahren-nehmen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.755.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie in den ersten 3 Lebensjahren Ihres Kindes nicht die gesamte Elternzeit genommen haben, können Sie die verbliebene Zeit, maximal aber 24 Monate, zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. …
Rechtsgrundlage(n) § 16 Absatz 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld

OrtsbeirÀte / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Ortsbeir%C3%A4te/

OrtsbeirÀte werden, wie auch Gemeindevertreter, fÌr insgesamt fÌnf Jahre gewÀhlt. Von den bis zu drei OrtsbeirÀten wird ein Ortsvorsteher (i.d.R., der Ortsbeirat mit den meisten Stimmen) bestimmt. Er vertritt den Ortsteil gegenÌber den Organen der Gemeinde. Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören: Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil, Aufstellung, Änderung und Aufhebung des FlÀchennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen, Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil, Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen Ìber Straßen, Wege und PlÀtze in dem Ortsteil, Änderung der Grenzen des Ortsteils und Erstellung des Haushaltsplans.
Ortsteile Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Gesetz