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Die Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).

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Nach einer kompakten Einführung zur Funktionsweise des EEG (Abschnitt 2.1) werden in einer Überblicksanalyse die für das EEG besonders wichtigen Größen näher beschrieben (Abschnitt 2.2). Dazu gehören neben der Entwicklung der EEGStromerzeugung die absoluten und die spezifischen Zahlungen an die Anlagenbetreiber, die Erlöse aus der Regenerativstrom-Vermarktung sowie die daraus resultierenden Differenzkosten, aber auch die Entwicklung der Privilegierungsregelungen und der EEG-Umlage in ihren unterschiedlichen Abgrenzungen und schließlich die als Innovationsvorleistungen ansehbaren Zahlungsströme des EEG. Im Kapitel 3 werden die Ergebnisse einer Komponentenanalyse für die Entwicklung der EEG-Umlage seit 2010 präsentiert, die die im Zeitverlauf unterschiedlichen Einflussgrößen in ihrer Bandbreite sowie hinsichtlich der Überlagerungseffekte verdeutlichen. Die für die Entwicklung der EEG-Umlage zentrale Bestimmungsgröße der Preisentwicklungen am Großhandelsmarkt für Strom wird in einer eigenen Vertiefungsanalyse behandelt (Kapitel 4). Als Exkurs wird schließlich der Frage nachgegangen, welche Rolle die erheblichen Finanzmittel zum Ausbau der solaren Stromerzeugung in Deutschland auf die globalen Kostensenkungen im Bereich der PV gespielt haben können (Kapitel 5). Abschließend erfolgt ein Ausblick auf die Jahre bis 2020 und werden zentrale Schlussfolgerungen aus den einzelnen Analysen gezogen (Kapitel 6).

Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des GenTG vom 16.01.2004 | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/entwurf-des-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-gentg-vom-16012004/

Ein wesentliches Ziel des Gentechnikgesetz-Änderungsgesetz (GenTG-ÄndG) ist es, die Koexistenz, Wahlfreiheit der Verbraucher und Erzeuger und die Transparenz bei der Verwendung von GVO zu verwirklichen. Dazu werden diese Ziele als Belange im Gesetzeszweck definiert. Zu begrüßen ist auch, dass das Vorsorgeprinzip ebenfalls unter die Zielbelange aufgenommen worden ist.
Die Arbeitshilfe beinhalt eine Einführung in die gesetzlichen Grundlagen wie KSG

Konzeptionelle Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung zur bundesweiten Einführung

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Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn viele Millionen einzelne Investitionsentscheidungen von Hauseigentümer*innen und Unternehmen so koordiniert werden, dass ein zielkonformes Wärmesystem entsteht. Für die dafür notwendige Orientierung sowie Koordination ist die kommunale Wärmeplanung das Schlüsselinstrument. Da der Bund die Kommunen nicht direkt zur kommunalen Wärmeplanung verpflichten kann, muss die rechtliche Umsetzung über die Bundesländer erfolgen. Bei der konkreten materiellen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bestehen Herausforderungen, u. a. in der Datenbeschaffung sowie der vertikalen Abstimmung innerhalb der Planungskaskade. Hinsichtlich Letzterer ist sicherzustellen, dass die Summe über alle lokal verfolgten Wärmewende-Strategien ein in sich stimmiges Zielbild für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ergibt. In dem Kurzbericht sind die genannten Aspekte als Grundlage für die bundesweite Einführung einer Pflicht zur Wärmeplanung zusammenfassend beleuchtet.

Konzeptionelle Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung zur bundesweiten Einführung

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Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn viele Millionen einzelne Investitionsentscheidungen von Hauseigentümer*innen und Unternehmen so koordiniert werden, dass ein zielkonformes Wärmesystem entsteht. Für die dafür notwendige Orientierung sowie Koordination ist die kommunale Wärmeplanung das Schlüsselinstrument. Da der Bund die Kommunen nicht direkt zur kommunalen Wärmeplanung verpflichten kann, muss die rechtliche Umsetzung über die Bundesländer erfolgen. Bei der konkreten materiellen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bestehen Herausforderungen, u. a. in der Datenbeschaffung sowie der vertikalen Abstimmung innerhalb der Planungskaskade. Hinsichtlich Letzterer ist sicherzustellen, dass die Summe über alle lokal verfolgten Wärmewende-Strategien ein in sich stimmiges Zielbild für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ergibt. In dem Kurzbericht sind die genannten Aspekte als Grundlage für die bundesweite Einführung einer Pflicht zur Wärmeplanung zusammenfassend beleuchtet.

Konzeptionelle Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung zur bundesweiten Einführung

https://www.oeko.de/publikation/konzeptionelle-ueberlegungen-zu-einer-gesetzlichen-regelung-zur-bundesweiten-einfuehrung-der-kommunalen-waermeplanung-englische-version/

Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn viele Millionen einzelne Investitionsentscheidungen von Hauseigentümer*innen und Unternehmen so koordiniert werden, dass ein zielkonformes Wärmesystem entsteht. Für die dafür notwendige Orientierung sowie Koordination ist die kommunale Wärmeplanung das Schlüsselinstrument. Da der Bund die Kommunen nicht direkt zur kommunalen Wärmeplanung verpflichten kann, muss die rechtliche Umsetzung über die Bundesländer erfolgen. Bei der konkreten materiellen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bestehen Herausforderungen, u. a. in der Datenbeschaffung sowie der vertikalen Abstimmung innerhalb der Planungskaskade. Hinsichtlich Letzterer ist sicherzustellen, dass die Summe über alle lokal verfolgten Wärmewende-Strategien ein in sich stimmiges Zielbild für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ergibt. In dem Kurzbericht sind die genannten Aspekte als Grundlage für die bundesweite Einführung einer Pflicht zur Wärmeplanung zusammenfassend beleuchtet.

Konzeptionelle Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung zur bundesweiten Einführung

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Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn viele Millionen einzelne Investitionsentscheidungen von Hauseigentümer*innen und Unternehmen so koordiniert werden, dass ein zielkonformes Wärmesystem entsteht. Für die dafür notwendige Orientierung sowie Koordination ist die kommunale Wärmeplanung das Schlüsselinstrument. Da der Bund die Kommunen nicht direkt zur kommunalen Wärmeplanung verpflichten kann, muss die rechtliche Umsetzung über die Bundesländer erfolgen. Bei der konkreten materiellen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bestehen Herausforderungen, u. a. in der Datenbeschaffung sowie der vertikalen Abstimmung innerhalb der Planungskaskade. Hinsichtlich Letzterer ist sicherzustellen, dass die Summe über alle lokal verfolgten Wärmewende-Strategien ein in sich stimmiges Zielbild für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ergibt. In dem Kurzbericht sind die genannten Aspekte als Grundlage für die bundesweite Einführung einer Pflicht zur Wärmeplanung zusammenfassend beleuchtet.