Online-Anträge (Allgemein) – Stadt Oberkirch https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/online-antraege-allgemein?c7-item=14871353
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 79 Einsicht in das Vereinsregister Anlage 1 zum Gesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 79 Einsicht in das Vereinsregister Anlage 1 zum Gesetz
Rechtsgrundlage Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz
Einsichtnahme in das Handelsregister Handelsregisterverordnung (HRV): § 30a Ausdrucke Gesetz
Rechtsbehelf kein Rechtsgrundlage Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): §
Rechtsbehelf Verwaltungsgerichtliche Klage Rechtsgrundlage Gesetz über das Apothekenwesen
Rechtsgrundlage Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz
Bei juristischen Personen ist der Wechsel einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
Rechtsgrundlage Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG ) § 55 Grundsätze
Die in Betracht kommenden Aufgabenbereiche sind im Gesetz nicht näher definiert.