Leistungen A-Z – Stadt Oberkirch https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/leistungen-a-z?c7-item=14870399
Rechtsbehelf Widerspruch Anfechtungsklage Verpflichtungsklage Rechtsgrundlage Gesetz
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Kreislaufwirtschaftsgesetz das Fahrpersonalgesetz das Personenbeförderungsgesetz das Gesetz
Zuständige Stelle wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach dem Gesetz
Energien Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) § 12 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag) § 352 Gesetz
Mai 2014 ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, das Wohn
Bearbeitungsdauer etwa 1 Woche Hinweise – Rechtsbehelf – Rechtsgrundlage Gesetz
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