Öffentliches Vereinsrecht / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?object=tx%2C3330.2&ModID=10&FID=3330.11.1&ort=2751.1
I S. 593), zuletzt geÀndert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.
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UnionsbÌrgerinnen und UnionsbÌrger wahlberechtigt und wÀhlbar, soweit sie dafÌr die gesetzlichen
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Kabeln An- und Verkauf von bebauten und unbebauten GrundstÃŒcken Anfragen zum gesetzlichen