Rundfunk (Programmaufsicht) https://www.medienanstalt-hessen.de/aufsicht/rundfunk-programmaufsicht/
Suchformular Suchbegriff Suche aufrufen Navigation öffnen Es existieren verschiedene gesetzliche
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Für landesweite, regionale und lokale Programme gelten die gesetzlichen Regelungen
Der Direktor führt die Geschäfte der Medienanstalt Hessen. Er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich sowie in Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten.
Kontext von Menschenwürdeverletzungen und das Zusammenspiel von präventivem und gesetzlichem
weiteren Schwerpunkt bildeten die Novellierungsbestrebungen der Länder im Bereich des gesetzlichen
möglichst verständlich und leicht auffindbar darzustellen, um transparent über unsere gesetzlichen
Interessen der Allgemeinheit vertritt, sind gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Gesetzes
dies zugleich die Kerndisziplinen, um die Medienanstalt Hessen im Sinne unserer gesetzlichen
Kontext von Menschenwürdeverletzungen und das Zusammenspiel von präventivem und gesetzlichem
Regionalfensterprogramm gemäß der Neuregelung in § 7 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes
22.02.2024 „War doch nur Spaß“ – Gesetzliche Verstöße bei Cybermobbing und (präventive