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Landessportverband begrüßt Bildungszeitgesetz – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

https://www.lsvbw.de/bildungszeitgesetz/

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab Juli 2015 für bis zu fünf Tage pro Jahr für eine politische, ehrenamtliche oder berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt das Bildungszeitgesetz, das der Landtag am Mittwoch verabschiedet hat. Da die Bildungszeit im ehrenamtlichen Bereich beansprucht werden kann, profitieren auch Sportvereine davon.
Mit dem Gesetz bekommen unsere Ehrenamtlichen mehr Zeit, um sich auch außerhalb von