Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen | Stadt Leutkirch im Allgäu https://www.leutkirch.de/de/Leben/Rathaus/Buergerservice-A-Z/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=368
^ Rechtsgrundlage Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz
