Schneeballschlacht versichert? – Fall des Monats 12/2013 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/schneeballschlacht-versichert-fall-des-monats-122013/
Wird ein Lehrer in einer Schneeballschlacht am Auge verletzt, so kann das einen versicherten Dienstunfall darstellen. Selbst dann, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen verbietet. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden (Az. 5 K 1220/11).
"Wie auch in der gesetzlichen Unfallversicherung erlischt der Schutz nicht unbedingt
