Kein Schadensersatz für Lehrerin mit Kopftuch – Fall des Monats 02/2017 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/kein-schadensersatz-fuer-lehrerin-mit-kopftuch-fall-des-monats-022017/
Eine Lehrerin, die wegen ihres Kopftuches nicht an einer Schule unterrichten durfte, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück und wies damit die Klage der Lehrerin wegen religiöser Diskriminierung ab (Az. 3 A 24/16).
Anspruch auf eine Entschädigung, weil sich die Landesbehörde damals auf die geltenden Gesetze
