Werbung „100 % mit Xylit gesüßt“, jedoch Acesulfam K in der Zutatenliste | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/werbung-100-mit-xylit-gesuesst-jedoch-acesulfam-k-der-zutatenliste
-Irreführung an, auch wenn dies gesetzlich erlaubt sein sollte.
