Tofutown Veggie Schnitzel | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/tofutown-veggie-schnitzel
Das ist geregelt: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Verwendung des Zusatzes
Das ist geregelt: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Verwendung des Zusatzes
Erfrischungsgetränk mit Apfel- und Ingwergeschmack“ entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen
Ein Speiseeis besteht aus Wasser, 20 Prozent Zitronensaft, Zucker und mehreren Zusatzstoffen. Ist die Bezeichnung „Zitronensorbet“ dafür zulässig? Ist das nicht ein bisschen wenig Zitrone?
Verbraucher aus Köln vom 24.07.2025 Antwort Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für
Verbraucher:innen wollen wissen: Was steckt in unseren Lebensmitteln? Eine Antwort auf diese Frage finden Verbraucher:innen in der Zutaten-Liste.
 Es gibt viele Gesetze zum Problem der Verunreinigung.
Geflügelfonds unterliegen als Ausgangsprodukt keiner gesetzlichen Regelung.
Ich habe in der Zutatenliste einer Torte die mir unbekannte Zutat „Eiermelange“ und in der Zutatenliste eines Brotaufstriches die Zutat „Eiermasse“ entdeckt. Was sind das für Zutaten?
Angeblich wegen gesetzlicher Vorgaben. Kann das sein? mehr
Die Schauseite verrät nicht, um welche Art Getränk es sich handelt. Es sind Wassermelonen abgebildet, aber nicht enthalten.
Verkehrsbezeichnung auf der Packseite ordnungsgemäß angegeben und erfüllt alle gesetzlichen
Dürfen Anbieter „75 % Frucht“ schreiben, wenn tatsächlich nur 62 Prozent Früchte und 13 Prozent Saft im Fruchtaufstrich stecken?
Für Fruchtaufstriche gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen.
Mir fällt mehr und mehr auf, dass sehr viele Informationen auf Lebensmitteln, zum Beispiel die Zutatenliste, sehr klein auf der Packung gedruckt sind. Gibt es da nicht Vorgaben?
Für die Schriftgröße auf Verpackungen gibt es gesetzliche Vorgaben in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Bei einem Dessert ist der Anteil der Erdbeerzubereitung mit 20 Prozent angegeben. In der Zutatenliste stehen dann 12 Prozent Erdbeeren. Da stimmt doch etwas nicht!
Antwort Tatsächlich entspricht die geschilderte Art der Mengenkennzeichnung den gesetzlichen