Ottifanten Radler | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/ottifanten-radler
Wenig verbraucherfreundlich: Die Angabe von Herkunftsland und Hersteller ist gesetzlich
Wenig verbraucherfreundlich: Die Angabe von Herkunftsland und Hersteller ist gesetzlich
Deutschland GmbH, Kehl am Rhein Kurzfassung: Die Verpackungsgestaltung entspricht den gesetzlichen
Kalbfleischanteil (8 %) im Fleischanteil (16 %) 50 % beträgt, liegen wir weit über der gesetzlichen
Die Deklaration des Produktes entspricht also allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen
Eine Angabe der Mengenanteile ist daher gesetzlich nicht vorgesehen und wegen der
Verbot, zur Bierherstellung andere Zutaten als Gerstenmalz und Hopfen zu verwenden, gesetzlich
Die Schriftgröße entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Die Kennzeichnung entspricht allen derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Farbstoff ist ein gesetzlich festgelegter Begriff.
Das Oberlandesgericht München hat der Almased Wellness GmbH verboten, die Inhaltsstoffe seines Almased-Pulvers als „nur natürlich“ zu bewerben.
Stoffe natürlicher Herkunft und Stoffe, die den natürlichen chemisch gleichen, gesetzlich