Zu wenig und zu spät? – Kulturstiftung https://www.kulturstiftung.de/zu-wenig-und-zu-spaet/
Es verweist auf Beweiserleichterungen in früheren Regelungen, etwa beim Gesetz zur
Es verweist auf Beweiserleichterungen in früheren Regelungen, etwa beim Gesetz zur
Die Adelssammlung Schönburg-Glauchau war 1945 entschädigungslos an die Stadt Glauchau übereignet worden. Nach Restitution an die anspruchsberechtigte Erbin gelang der Stadt mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder nun die Erwerbung: Das Gros der geschichtsträchtigen Mobilien Schönburger Provenienz – darunter wertvolle Porträts und Möbel – bleibt der Öffentlichkeit im Museum Schloss Hinterglauchau erhalten.
Dabei erachtet das Gesetz den Verbleib der Mobilien in öffentlichen Sammlungen als
Steuerschulden wurden konstruiert, private Sammler enteignet, Devisen mit dem Verkauf der Kunstwerke beschafft: Der Kunstraub in der DDR ist ein noch weitgehend im Dunkeln liegendes Kapitel des untergegangenen deutschen Staats. Die Provenienzforscher Gilbert Lupfer und Thomas Rudert werfen in ihrem Essay ein erstes Licht auf diese Enteignungen, beleuchten aber auch die in der Sowjetischen Besatzungszone organisierte Zerschlagung von Großgrundbesitz sowie die Eingliederung von geraubten Werken in ostdeutsche Museen. Gilbert Lupfer und Thomas Rudert formulieren für Arsprototo An- und Herausforderungen der Untersuchungen zu DDR-Enteignungen, die zukünftig vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg initiiert werden sollen.
Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Schlossbergungsfällen ist das „Gesetz über
Steuerschulden wurden konstruiert, private Sammler enteignet, Devisen mit dem Verkauf der Kunstwerke beschafft: Der Kunstraub in der DDR ist ein noch weitgehend im Dunkeln liegendes Kapitel des untergegangenen deutschen Staats. Die Provenienzforscher Gilbert Lupfer und Thomas Rudert werfen in ihrem Essay ein erstes Licht auf diese Enteignungen, beleuchten aber auch die in der Sowjetischen Besatzungszone organisierte Zerschlagung von Großgrundbesitz sowie die Eingliederung von geraubten Werken in ostdeutsche Museen. Gilbert Lupfer und Thomas Rudert formulieren für Arsprototo An- und Herausforderungen der Untersuchungen zu DDR-Enteignungen, die zukünftig vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg initiiert werden sollen.
Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Schlossbergungsfällen ist das „Gesetz über
Die Adelssammlung Schönburg-Glauchau war 1945 entschädigungslos an die Stadt Glauchau übereignet worden. Nach Restitution an die anspruchsberechtigte Erbin gelang der Stadt mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder nun die Erwerbung: Das Gros der geschichts-trächtigen Mobilien Schönburger Provenienz – darunter wertvolle Porträts und Möbel – bleibt der Öffentlichkeit im Museum Schloss Hinterglauchau erhalten.
Dabei erachtet das Gesetz den Verbleib der Mobilien in öffentlichen Sammlungen als
Hermann Parzinger, Sprecher der Initiative Deutsch-Russischer Museumsdialog, informiert in Arsprototo 4/2013 über kriegsbedingt verbrachte Kunst- und Kulturgüter.
Russland wiederum erklärte durch das sogenannte Duma-Gesetz alle nach Russland verbrachten
Wie Museen ihre Sammlungslücken schließen.
Schließlich kam es zu dem Ende Mai 1938 verabschiedeten „Gesetz über Einziehung von
Rund ein Dutzend Mal hat die Kulturstiftung der Länder das Beethoven-Haus in Bonn bei der Erwerbung von Skizzen und Handschriften von Ludwig van Beethoven (1770–1827) unterstützt. Anlässlich des Beethoven-Jahres, das wegen zahlreicher coronabedingt ausgefallener Veranstaltungen von der Beethoven Jubiläums GmbH bis September 2021 verlängert wurde, haben wir mit dem Musikwissenschaftler Hans-Joachim Hinrichsen über sein Buch „Ludwig van Beethoven – Musik für eine neue Zeit“ gesprochen.
Imperativ, also so zu handeln, dass die Maxime des eigenen Handelns auch allgemeines Gesetz
Die Rufe nach einem Gesetz zum Schutz nationalen Kulturguts wurden immer lauter,
Barbara Schneider-Kempf und Vadim Duda im Gespräch mit Anastassia Boutsko über die Errungenschaften und Perspektiven des Deutsch-Russischen Bibliotheksdialogs.
keinen Rückgaben von russischer Seite kommen wird, allein schon, weil das Duma-Gesetz