Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Glauchaus Glanz bewahrt – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/glauchaus-glanz-bewahrt/

Die Adelssammlung Schönburg-Glauchau war 1945 entschädigungslos an die Stadt Glauchau übereignet worden. Nach Restitution an die anspruchsberechtigte Erbin gelang der Stadt mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder nun die Erwerbung: Das Gros der geschichtsträchtigen Mobilien Schönburger Provenienz – darunter wertvolle Porträts und Möbel – bleibt der Öffentlichkeit im Museum Schloss Hinterglauchau erhalten.
Dabei erachtet das Gesetz den Verbleib der Mobilien in öffentlichen Sammlungen als

Schlossbergung, Republikflucht, Kunst gegen Devisen – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/schlossbergung-republikflucht-kunst-gegen-devisen/

Steuerschulden wurden konstruiert, private Sammler enteignet, Devisen mit dem Verkauf der Kunstwerke beschafft: Der Kunstraub in der DDR ist ein noch weitgehend im Dunkeln liegendes Kapitel des untergegangenen deutschen Staats. Die Provenienzforscher Gilbert Lupfer und Thomas Rudert werfen in ihrem Essay ein erstes Licht auf diese Enteignungen, beleuchten aber auch die in der Sowjetischen Besatzungszone organisierte Zerschlagung von Großgrundbesitz sowie die Eingliederung von geraubten Werken in ostdeutsche Museen. Gilbert Lupfer und Thomas Rudert formulieren für Arsprototo An- und Herausforderungen der Untersuchungen zu DDR-Enteignungen, die zukünftig vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg initiiert werden sollen.
Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Schlossbergungsfällen ist das „Gesetz über

Schlossbergung, Republikflucht, Kunst gegen Devisen – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/schlossbergung-republikflucht-kunst-gegen-devisen-2/

Steuerschulden wurden konstruiert, private Sammler enteignet, Devisen mit dem Verkauf der Kunstwerke beschafft: Der Kunstraub in der DDR ist ein noch weitgehend im Dunkeln liegendes Kapitel des untergegangenen deutschen Staats. Die Provenienzforscher Gilbert Lupfer und Thomas Rudert werfen in ihrem Essay ein erstes Licht auf diese Enteignungen, beleuchten aber auch die in der Sowjetischen Besatzungszone organisierte Zerschlagung von Großgrundbesitz sowie die Eingliederung von geraubten Werken in ostdeutsche Museen. Gilbert Lupfer und Thomas Rudert formulieren für Arsprototo An- und Herausforderungen der Untersuchungen zu DDR-Enteignungen, die zukünftig vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg initiiert werden sollen.
Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Schlossbergungsfällen ist das „Gesetz über

Glauchaus Glanz bewahrt – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/glauchaus-glanz-bewahrt-2/

Die Adelssammlung Schönburg-Glauchau war 1945 entschädigungslos an die Stadt Glauchau übereignet worden. Nach Restitution an die anspruchsberechtigte Erbin gelang der Stadt mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder nun die Erwerbung: Das Gros der geschichts-trächtigen Mobilien Schönburger Provenienz – darunter wertvolle Porträts und Möbel – bleibt der Öffentlichkeit im Museum Schloss Hinterglauchau erhalten.
Dabei erachtet das Gesetz den Verbleib der Mobilien in öffentlichen Sammlungen als

Das Pathos der Freiheit – Kulturstiftung

https://www.kulturstiftung.de/das-pathos-der-freiheit/

Rund ein Dutzend Mal hat die Kulturstiftung der Länder das Beethoven-Haus in Bonn bei der Erwerbung von Skizzen und Handschriften von Ludwig van Beethoven (1770–1827) unterstützt. Anlässlich des Beethoven-Jahres, das wegen zahlreicher coronabedingt ausgefallener Veranstaltungen von der Beethoven Jubiläums GmbH bis September 2021 verlängert wurde, haben wir mit dem Musikwissenschaftler Hans-Joachim Hinrichsen über sein Buch „Ludwig van Beet­hoven – Musik für eine neue Zeit“ gesprochen.
Imperativ, also so zu handeln, dass die Maxime des eigenen Handelns auch allgemeines Gesetz