Volksbegehren – Zulassung beantragen https://www.kuelsheim.de/rathaus-service/stadt-service/dienstleistungen/310/volksbegehren-zulassung-beantragen
Volksbegehren – Zulassung beantragen Gegenstand eines Volksbegehrens kann ein Gesetz
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als Sachverständige oder Sachverständiger nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz Das Gesetz
Dolmetschervereidigung Zivilprozessordnung (ZPO): § 142 Abs. 3 Anordnung der Urkundenvorlegung Gesetz
Sonstiges keine Rechtsgrundlage Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz
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Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz