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Pornografie | kjm-online.de

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im Verfahren gegen das Porno-Portal xHamster entschieden, dass Internetanbieter*innen das Angebot für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Auf der Seite sind pornografische Angebote frei zugänglich – ohne dass sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Das verstößt gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und ist damit gesetzeswidrig.
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Landesmedienanstalten also ihrer gesetzlichen