Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 1): DE

https://www.kinderrechte.digital/hintergrund/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-kapitel-v-allgemeine-massnahmen-zur-umsetzung-durch-die-vertragsstaaten-a-f-kr

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 1)
Vertragsstaaten sollen öffentliche Mittel bereitstellen, zuweisen und einsetzen, um Gesetze

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 1): DE

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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 1)
Vertragsstaaten sollen öffentliche Mittel bereitstellen, zuweisen und einsetzen, um Gesetze

Digitalminister wollen Kinder besser schützen: DE

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Die EU-Digitalministerinnen und -minister haben sich in Horsens (Dänemark) unter der Leitung der dänischen Digitalministerin Caroline Stage auf einen stärkeren Schutz von Minderjährigen im Internet verständigt. Unter Anwesenheit der EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sprachen sie sich mehrheitlich für den Schutz von Minderjährigen im Internet aus. Gemeinsam verabschiedeten sie die Jütland-Erklärung für eine sichere digitale Umgebung für Kinder und Jugendliche.
So wird u.a. eine europäische gesetzliche Verpflichtung zu einer wirksamen und datenschutzkonformen

Digitalminister wollen Kinder besser schützen: DE

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Die EU-Digitalministerinnen und -minister haben sich in Horsens (Dänemark) unter der Leitung der dänischen Digitalministerin Caroline Stage auf einen stärkeren Schutz von Minderjährigen im Internet verständigt. Unter Anwesenheit der EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sprachen sie sich mehrheitlich für den Schutz von Minderjährigen im Internet aus. Gemeinsam verabschiedeten sie die Jütland-Erklärung für eine sichere digitale Umgebung für Kinder und Jugendliche.
So wird u.a. eine europäische gesetzliche Verpflichtung zu einer wirksamen und datenschutzkonformen

Den Kindern geht es gut!: DE

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Den Kindern geht es gut, auch im digitalen Umfeld: Das muss das zeitnahe Ziel der politischen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des europäischen Special Panels für die Onlinesicherheit von Kindern sein. Damit ist die Richtschnur des politischen Handelns gesetzt, diese Entscheidungen müssen – so wie es Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention vorgibt – im besten Interesse der Kinder getroffen werden.
Ungeachtet dessen könnten die Nationalstaaten jedoch gesetzlich regeln, ob und falls

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder und Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-kapitel-vii-gewalt-gegen-kinder-teil-2-kapitel-viii-familiaeres-umfeld-und-alternative-betreuung-kr

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder und Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung
einschließlich der regelmäßigen Überprüfung, Aktualisierung und Durchsetzung umfassender gesetzlicher

Hochrangiges Arbeitsessen des Lisbon Council: „Verbieten oder nicht verbieten”: DE

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Am Montag, dem 9. Februar 2026, lud der Lisbon Council im Vorfeld des Safer Internet Day eine Gruppe von Expert*innen ein, um zu diskutieren, was uns wissenschaftliche Erkenntnisse und die Praxis über Kinder und soziale Medien lehren. Angesichts des australischen Experiments, bei dem Kindern unter 16 Jahren der Zugang zu bestimmten sozialen Medienplattformen verboten wurde, bemühen sich Regierungen weltweit, schnell zu entscheiden, ob sie denselben Weg einschlagen oder einen anderen Ansatz finden wollen.
eine konsequente Durchsetzung des bereits bestehenden Rechtsrahmens, vor allem des Gesetzes