Fokus: DE https://www.kinderrechte.digital/fokus/digitalminister-wollen-kinder-besser-schuetzen?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=15&cHash=ea2a92fc647511b9c660f2519a3a6348
Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu erarbeiten.
Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu erarbeiten.
Kapitel Privatsphäre aus „Unsere Rechte in der digitalen Welt“
Kanada, Mädchen, 15: Ich würde das Gesetz darüber ändern, was Unternehmen sammeln
Anlässlich des vierjährigen Bestehens von GC25 wurde der Bericht „The Impact of General Comment No. 25 in the UNCRC Review Process“ des Digital Futures for Children Centre am Department of Media and Communication, in Zusammenarbeit mit der 5Rights Foundation, veröffentlicht. Der Bericht untersucht, wie die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 in aktuellen politischen und rechtlichen Prozessen berücksichtigt und umgesetzt wird. Weitere Details finden sich in unserem Artikel.
Brasilien: Im Jahr 2024 verabschiedete Brasilien das Gesetz 245, das Profiling und
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Anlässlich des vierjährigen Bestehens von GC25 wurde der Bericht „The Impact of General Comment No. 25 in the UNCRC Review Process“ des Digital Futures for Children Centre am Department of Media and Communication, in Zusammenarbeit mit der 5Rights Foundation, veröffentlicht. Der Bericht untersucht, wie die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 in aktuellen politischen und rechtlichen Prozessen berücksichtigt und umgesetzt wird. Weitere Details finden sich in unserem Artikel.
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Zusammenfassung von Tag 2 und 3
Australien verabschiedete 2015 ein Gesetz zur Einrichtung einer Regulierungsbehörde
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03.07.2025 Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt: Deutsche Regierung verabschiedet Gesetz
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten (Teil 3)
denjenigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen zugänglich sein, die nach dem Gesetz
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten (Teil 3)
denjenigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen zugänglich sein, die nach dem Gesetz