Versteigerer-Erlaubnis | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/ordnungsamt/ordnungs--und-aufsichtsangelegenheiten/versteigerer-erlaubnis_8998824.php
Wenn Sie gewerblich fremde Dinge versteigern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Keine Erlaubnispflicht besteht für: Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift
