Die Ilfelder Braunsteinhäuser https://www.karstwanderweg.de/publika/mey_mus/10/10-18/index.htm
des Invaliden Zimmermann im Braunsteinhaus entspricht nicht in allen Teilen den gesetzlichen
des Invaliden Zimmermann im Braunsteinhaus entspricht nicht in allen Teilen den gesetzlichen
BLAS 1980) darauf hingewiesen werden, daß der gesetzliche Schutz der Kreuzotter die
einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits gesetzlich
Das Karstmuseum Heimkehle war gesetzlich verankerter Katasterführer.
München [Reinboth, Fritz], 1986: Neue gesetzliche Vorschriften für die höhlenkundliche