Die Stasi in der Höhlenforschung – noch viel unerforschtes Neuland https://www.karstwanderweg.de/publika/vdhk/57/115-122/index.htm
. § 12 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) Anonymisierungen, d.h.
. § 12 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) Anonymisierungen, d.h.
. – Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt. – Magdeburg (1992) Nr
Neue gesetzliche Vorschriften für die höhlenkundliche Tätigkeit in der Deutschen
Vorschaltgesetz zur Raumordnung und Landesentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt, Gesetz
des Seinigen in ein Closter gienge, und darinnen seine Lebens-Zeit mit Ceremonial-Gesetz-Wercken
Hier soll sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzen und ohne jedes Zutun durch den
Gipsabbau 11.1 Einleitung 11.2 Verwendung von Gips 11.3 Gesetzliche Grundlagen 11.4
Gleichzeitig sollen „weiße Flecken“ gesetzlicher Planungsverpflichtungen beseitigt
Diese gesetzliche Schutzkategorie trifft auf alle Vögel mit Ausnahme der jagdbaren