Die Stasi in der Höhlenforschung – noch viel unerforschtes Neuland https://www.karstwanderweg.de/publika/vdhk/57/115-122/index.htm
. § 12 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) Anonymisierungen, d.h.
. § 12 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) Anonymisierungen, d.h.
. – Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt. – Magdeburg (1992) Nr
Neue gesetzliche Vorschriften für die höhlenkundliche Tätigkeit in der Deutschen
Vorschaltgesetz zur Raumordnung und Landesentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt, Gesetz
des Seinigen in ein Closter gienge, und darinnen seine Lebens-Zeit mit Ceremonial-Gesetz-Wercken
Naturfreunde« obwohl alle Orchideen nach Bundesartenschutzverordnung und anderen gesetzlichen
Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz durch internationale und nationale Schutzabkommen gesetzlich
Bei Streuobstwiesen mit ebenfalls gesetzlich geschützter Grünlandvegetation als Unterwuchs
Bundesländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen (GERHARDT 1989) bereits gesetzlich