Die Stasi in der Höhlenforschung – noch viel unerforschtes Neuland https://www.karstwanderweg.de/publika/vdhk/57/115-122/index.htm
. § 12 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) Anonymisierungen, d.h.
. § 12 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) Anonymisierungen, d.h.
. – Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt. – Magdeburg (1992) Nr
Neue gesetzliche Vorschriften für die höhlenkundliche Tätigkeit in der Deutschen
Vorschaltgesetz zur Raumordnung und Landesentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt, Gesetz
des Seinigen in ein Closter gienge, und darinnen seine Lebens-Zeit mit Ceremonial-Gesetz-Wercken
Das Riesenhaupt ist ein gesetzlich geschütztes Bodendenkmal im Freistaat Thüringen
Nun war dat Gesetze sau: dat ein jeder, dä sik blot wegen de Jahrmarket-Frieheit
Vorschrift übernimmt neben den vorgenannten Bestimmungen zum NSG den Wortlaut der gesetzlichen
S. 155 und 267), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.02.1998 (Nds.