Geplant und gestaltet wird vor Ort – Informationszentrum-Mobilfunk https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/informationszentrum-mobilfunk/politik-recht/gesetzgebung-2/geplant-und-gestaltet-wird-vor-ort/
Die Gemeinden haben die Planungshoheit über das Gemeindegebiet. Es liegt also in der Hoheit jeder Kommune, über die Nutzung der Flächen vor Ort selbst zu entscheiden. Die Herstellung einer kommunalen Infrastruktur steht …
Diese gesetzlichen Vorschriften werden ergänzt durch bundeseinheitlich getroffene
